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Selbständige und Freiberufler können sich, ohne dass sie Einkommensgrenzen beachten müssen, privat krankenversichern. Angestellte und Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.150 EUR jährlich oder 4012,50 EUR monatlich liegt. Beamte, Beamtenanwärter und alle anderen beihilfeberechtigten Personen können sich ebenfalls privat versichern, ohne Einkommensgrenzen beachten zu müssen. Ärzte der Human- und Zahnmedizin haben mit einer Privaten Krankenversicherung noch mehr Vorteile als bei Gesetzlichen Krankenkassen. Für sie winken besonders niedrige Beiträge Mehr Informationen Bei uns müssen Sie nicht auf Service Verzichten. Wir stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem persönlichem Berater auf. |